Unsere Fahrzeuge verfügen ausnahmslos über eine Garantie. Sofern nicht noch eine Herstellergarantie besteht, profitieren Sie von umfangreichen Garantiepaketen, die wir als Mitglied des Bundesverbands freier Kfz-Händler e.V. (BVfK), einem Branchenverband, der für Seriosität und Zuverlässigkeit steht, anbieten.
Ihre gesetzlichen Gewährleistungsrechte bleiben hiervon selbstverständlich unberührt.
(Quelle: Wikipedia)
In der Umgangssprache wird unter Garantie vornehmlich die Zusicherung der Funktionsfähigkeit von Gütern – insbesondere technischer Konsumgüter – für eine bestimmte Periode bezeichnet.
Bei Funktionsmängeln während dieser Periode verpflichtet sich der Hersteller oder Verkäufer, der die Garantie abgegeben hat, die Funktionsfähigkeit kostenlos wieder herzustellen. Die Bedingungen der Garantie sind in einem Garantieschein festgehalten.
Der Sprachgebrauch macht häufig keinen Unterschied zwischen der gesetzlichen Gewährleistungspflicht und einer zusätzlichen freiwillig angebotenen vertraglichen Garantie, während es sich juristisch um unterschiedliche Rechte bzw. Verpflichtungen handelt.